Rund vierzig oder mehr Jahre sind seit dem Eintritt ins Erwerbsleben vergangen. Das Leben war teilweise bestimmt von der Arbeit und nun rückt der Ruhestand langsam in den Vordergrund. Mein Rat, befassen sie sich frühzeitig mit der Pensionierung. Nur so können sie selbst bestimmen in welche Richtung es gehen soll und noch allfällige Massnahmen ergreifen.
Anbei zwei Praxis-Beispiele einer solchen Planung welche verdeutlichen, dass man sich ernsthaft um dieses Thema bemühen sollte.
Pensionierung eines Arbeitnehmers
Folgendes Beispiel: Mann und Frau verheiratet, Er Haupternährer, Sie Teilzeitangestellte, wohnen in einem Haus, ein Umzug ist nicht geplant, Kinder ausgezogen, Ordentliche Pensionierung
Die Wünsche und Vorstellungen der beiden sind: genügend Einkommen im Alter, Reisen unternehmen, Absicherung des Partners im Todesfall, Haus behalten, falls Kapital übrig bleibt Vererbung an die Kinder
Nach Beurteilung der Unterlagen kann mit dem regelmässigen Einkommen aus AHV und Pensionskasse ein fast identischer Lebensstandard gehalten werden. Zusätzlich kommt die angesparte 3. Säule zur Auszahlung welche für die Ergänzung der Leistungen sowie für die persönlichen Wünsche berücksichtigt werden kann.
Der gegenseitige Schutz im Todesfall ist mit dieser Lösung nicht den Bedürfnissen entsprechend gegeben. Falls der Mann vor der Frau stirbt erhält diese wesentlich weniger Einkommen.
Die Lösung besteht nun in diesem Fall darin, dass ein Teil des Pensionskassenguthabens in Renten- und der andere Teil in Kapitalform bezogen wird. Mit dem Kapital wird nun eine identische Auszahlungsform eingelöst. Im Todesfall hat aber die Frau die Möglichkeit den Vertrag zu gleichen Bedingungen weiterzuführen (ohne eine Kürzung der Leistungen zu erhalten), oder diesen aufzulösen und über das Restkapital zu verfügen. Die gleiche Option haben auch die Kinder falls beide Eheleute sterben sollten.
Zusätzlich wird ein Teil der 3. Säule in eine mittelfristige Anlage mit 100% Kapitalgarantie investiert da nicht die gesamte Summe auf einmal benötigt wird. Die Garantie und Verfügbarkeit steht hierbei im Vordergrund.
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Pensionierung eines Selbstständigerwerbenden
Mit einem Kunden arbeite ich seit geraumer zeit an der Pensionierungsplanung. Nach Vorliegen der Unterlagen haben wir seine persönliche Situation vertieft besprochen.
Der Kunde ist selbstständig und ist keiner Pensionskasse angeschlossen. Entsprechend wird er bei der Pensionierung lediglich die AHV-Altersrente erhalten. Weitere Zahlungen aus dem Vorsorgesystem sind nicht vorgesehen da nicht bestehend.
Der Kunde wird sein Geschäft an die junge Generation übertragen und aus dem Erlös seine Pensionierung finanzieren. Wie hoch der Erlös genau sein wird ist im Moment noch nicht bekannt.
Sicher ist jedoch, dass wenn die Vorstellungen und Wünsche des Kunden umgesetzt werden sollen, wird Kapital benötigt. Konkret bedeutet das, dass mit dem Verkauf des Geschäftes und aus dem Privatvermögen rund CHF 500'000.- bis CHF 800'000.- benötigt werden.
Die Summe mag gewaltig erscheinen. Wenn man sich jedoch die Berechnung vor Augen führt entspricht dies auf 20 Jahre gesehen lediglich CHF 25'000.- an Kapitalverzehr. Ob damit das Zieleinkommen bereits erreicht wird ist noch nicht garantiert.
Die Angaben machen einmal mehr deutlich, dass man mit der eigenen Planung frühzeitig beginnen sollte um genügend Zeit für Detailfragen oder einen Kapitalaufbau zu haben.
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